BSI öffnet Portal zur NIS-2-Registrierung
Autor: Max Beckmann | 4. Februar 2026
Neue Pflichten, neue Fristen, neues Portal: Mit NIS-2 rückt die IT-Sicherheit tausender Unternehmen stärker in den Fokus. Das BSI hat nun das zentrale Registrierungsportal freigeschaltet – und macht damit den Einstieg in das neue Cybersicherheitsgesetz deutlich einfacher.
BSI öffnet Portal zur NIS-2-Registrierung
Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz – und damit ein deutlich verschärfter Rechtsrahmen für IT-Sicherheit. Rund 29.500 Unternehmen sowie Institutionen der Bundesverwaltung sind von den neuen Vorgaben betroffen.
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Sie müssen unter anderem ihre IT-Risiken systematisch bewerten, Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren und erhebliche Cybervorfälle melden. Ein zentraler erster Schritt ist die Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dafür hat das BSI nun ein neues Online-Portal geöffnet.
Was hinter NIS-2 steckt
NIS-2 ist die Weiterentwicklung der europäischen NIS-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Ziel ist es, die Cyberresilienz in Europa insgesamt zu stärken. Der Anwendungsbereich wurde deutlich ausgeweitet: Neben klassischen Betreibern kritischer Infrastrukturen wie Energie-, Wasser- oder Gesundheitsunternehmen fallen nun auch viele weitere mittlere und große Unternehmen unter die Regulierung.
Für die betroffenen Organisationen bedeutet das neue gesetzliche Pflichten. Dazu zählen unter anderem die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie die verpflichtende Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI.
So läuft die Registrierung ab
Um den Registrierungsprozess möglichst einfach zu gestalten, setzt das BSI auf ein zweistufiges Verfahren. Zunächst müssen sich Unternehmen über den staatlichen Online-Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) anmelden. Dieses dient als zentrale Identitätsplattform für digitale Verwaltungsleistungen.
Dann erfolgt der Login mit Elster:
Anschließend erfolgt die eigentliche Registrierung im neuen BSI-Portal, das ab sofort verfügbar ist. Dort werden Unternehmen als NIS-2-Einrichtungen erfasst und erhalten Zugang zu weiteren Funktionen, etwa zur Meldung von Sicherheitsvorfällen oder zum Abruf relevanter Informationen.
Ein zentrales Portal für Cybersicherheit
BSI-Präsidentin Claudia Plattner bezeichnet NIS-2 als „Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes“. Mit dem neuen Portal verfolgt das BSI das Ziel, alle wichtigen Prozesse rund um die NIS-2-Pflichten an einem Ort zu bündeln. Das Portal ist als One-Stop-Shop konzipiert und soll den sicheren Austausch von Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern.
NIS-2 ist seit 06.12.2025 in Kraft – jetzt kommt es auf konkrete Umsetzung an. In unserem Webinar zeigen wir, wie Sie Compliance-Lücken schnell schließen und NIS-2 pragmatisch angehen (auch in SAP-Systemen) – mit klaren Schritten und Praxisbeispielen.
Langfristig will das BSI über das Portal auch die aktuelle Cybersicherheitslage transparenter und praxisnäher darstellen – etwa durch zielgruppenspezifische Informationen und Handlungsempfehlungen.
Cloudbasiert und ausbaufähig
Technisch basiert das BSI-Portal auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services. Es wird schrittweise zu einer umfassenden Informations- und Austauschplattform ausgebaut. Perspektivisch sollen dort Echtzeit-Daten und aktuelle Analysen bereitgestellt werden, um schneller auf neue Cyberbedrohungen reagieren zu können.
Schon jetzt finden registrierte Unternehmen im Portal gebündelte Informationen zu ihren gesetzlichen Pflichten nach dem BSI-Gesetz. Dazu gehören Hinweise zur Risikoanalyse sowie zur Umsetzung und Dokumentation von Risikomanagement-Maßnahmen. Auch die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI sind dort abrufbar.
Darüber hinaus können Schwachstellen und Sicherheitslücken direkt über das Portal gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym und ohne vorherige Registrierung.
Unterstützung für Unternehmen
Um den Einstieg in NIS-2 zu erleichtern, stellt das BSI zusätzlich ein NIS-2-Starterpaket mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereit. Ergänzend informiert das BSI in Webinaren unter dem Motto #nis2know über die neuen gesetzlichen Anforderungen, das Registrierungsverfahren und die Nutzung des BSI-Portals.
Fazit
Mit dem neuen BSI-Portal schafft das Bundesamt eine zentrale Anlaufstelle für die Umsetzung von NIS-2. Für Unternehmen bedeutet das zwar zusätzliche Pflichten, zugleich aber auch klare Strukturen und praktische Unterstützung. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig registrieren – und das Portal aktiv nutzen, um die eigenen IT-Sicherheitsprozesse zukunftssicher aufzustellen.








