NIS-2-Umsetzungsgesetz tritt in Kraft
Autor: Luca Cremer | 5. Dezember 2025
Mit dem 06.12.2025 tritt eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts in Kraft: Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und bestimmter Unternehmen deutlich erhöht.
Neue Anforderungen an Cybersicherheit: NIS-2-Gesetz tritt in Kraft
Mit der heutigen Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und der Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung tritt ab morgen eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und bestimmter Unternehmen deutlich zu erhöhen.
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Erweiterung des BSI-Gesetzes und neue Pflichten für Unternehmen
Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes (BSIG) erheblich. Unternehmen müssen nun selbst prüfen, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind und in die rund 29.500 Einrichtungen aufgenommen werden, die künftig durch das BSI beaufsichtigt werden. Diese Unternehmen müssen neue gesetzliche Pflichten im Bereich IT-Sicherheit erfüllen, einschließlich der Registrierung als NIS-2-Unternehmen, der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und der Implementierung sowie Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen.
Besonders wichtige Einrichtungen, wie Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, sind automatisch betroffen.
Pflichten für die Bundesverwaltung
Auch die Bundesverwaltung muss sich an die neuen Anforderungen halten. Dies betrifft insbesondere Bundesbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte IT-Dienstleister und bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts. Von ihnen wird nun unter anderem verlangt, IT-Risikomanagementmaßnahmen auf Basis des IT-Grundschutzes umzusetzen und die BSI-Mindeststandards einzuhalten.

Registrierungsprozess für betroffene Einrichtungen
Das BSI setzt für betroffene Einrichtungen einen zweistufigen Registrierungsprozess auf. Zunächst müssen Unternehmen ein Nutzerkonto bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) anlegen.
Ab Januar 2026 können sie sich dann im BSI-Portal registrieren, das als zentrale Meldestelle für Sicherheitsvorfälle dient. Einrichtungen, die vor der Registrierung einen erheblichen Vorfall erleiden, müssen diesen vorübergehend über andere Meldewege einreichen.
Stärkung der digitalen Resilienz
BSI-Präsidentin Claudia Plattner betonte, dass das novellierte Gesetz eine wichtige Reaktion auf die wachsenden Cyberbedrohungen darstellt und die Resilienz Deutschlands im digitalen Raum stärken wird.
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