Konform nach IT-Sicherheitsgesetz 2.0 werden
Ihre Ansprechpartnerin: Renate Burg
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stellt der Gesetzgeber strengere Anforderungen an Unternehmen. Besonders Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) müssen zum Stichtag 01.05.2023 Auflagen erfüllen. Unser Beratungsangebot unterstützt Sie schnell und unkompliziert bei der rechtzeitigen Umsetzung.
Geht’s Ihnen auch so?
Die Umsetzung des 2021 verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetzes (ITSiG) stellt Unternehmen vor einige Anforderungen. Die gesetzlichen Bedingungen für IT-Sicherheit sind mit weitreichenden Aufwänden verbunden. Werden diese nicht eingehalten, drohen hohe Bußgelder. Gerade Unternehmen und Organisationen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) stehen hierbei nochmal vor besonderen Auflagen. Auch Sie stehen unmittelbar vor diesen Auflagen und Ihnen fehlt Knowhow sowie personelle Ressourcen, um diese umzusetzen.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0-konform werden
Unsere IT-Security-Experten stellen schnell und unkompliziert einen Maßnahmenplan auf, um Ihre IT-Landschaft gesetzeskonform zu gestalten. Dabei unterstützen wir Sie als Betreiber Kritischer Infrastrukturen unter anderem dabei, das geforderte System zur Angriffserkennung aufzubauen sowie Schwachstellenanalysen durchzuführen.
Da Sie als KRITIS-Betreiber verpflichtet sind, dem BSI alle zwei Jahre den neuesten Stand der Technik nachzuweisen, betreuen wir Sie gerne durchgehend bei allen Fragen zur konformen Cybersecurity. Das könnte beispielsweise in Form einer ISO-27001-Zertifizierung erfolgen. Bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung können wir bei allen Schritten unterstützen.
„Wir helfen Ihnen auf dem Weg zu einer sicheren IT- und Datenlandschaft. Mit konkreten Maßnahmen und der Implementierung eines Systems zur Angriffserkennung machen wir Sie rechtzeitg sicher.“
Der nächste Schritt
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